19 72 HOTEL GUIDE DÜSSELDORF REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN Sehr geehrte Gäste der Stadt Düsseldorf, die Düsseldorf Tourismus GmbH – nachstehend „DT“ abgekürzt“ – vermittelt als Buchungsstelle Unterkünfte in Hotels, bei Privatvermietern auf Hotelschiffen und sonstigen Beherbergungsbetrieben – nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt – entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Gastgeber und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der DT 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z. B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterung), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. b) Bei Buchungen durch Firmen, Reisebüros, Reiseveranstalter, Ver- eine, Volkshochschulen, Schulen, Schulklassen oder andere Gruppen ist Auftraggeber und damit Vertragspartner des Gastgebers und Zahlungspflichtiger die jeweilige Institution, soweit mit dem Gastgeber nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die buchende Person lediglich als Vertreter der Gruppenmitglieder auftritt. c) Soweit mit einzelnen Gästen oder Institutionen eine Vorauszahlung vereinbart ist, so bewirkt Nichtzahlung der vereinbarten Vorauszah- lung keine Aufhebung des Vertrages. d) Reisemittler und Buchungsstellen, mit Ausnahme der DT selbst, sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den verein- barten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen. e) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der DT oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden. f) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Rest- zahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E- Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsver- bindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die DT zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes füh- ren bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbe- stätigung dem Gast nicht zugeht. c)Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bzw. die DT bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Ange- bot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. 1.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertrags- abschluss: a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechen- den Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. b) Soweit der Vertragstext vom Gastgeber oder im Onlinebuchungs- system gespeichert wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastauf- nahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages ent- sprechend seinen Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. e) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers bzw. der DT als dessen Vermittler beim Gast zustande. f) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahme- vertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglich- keit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speiche- rung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die DT dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestäti- gung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zu- gang einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages. 1.4. Die DT hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung. 1.5. Änderungen von Buchungen oder die kostenfreie Aufhebung des Beherbergungsvertrages sind nach erfolgtem Abschluss des Beherbergungsvertrages nur im Einvernehmen mit dem Gastgeber möglich. Sie können nicht durch einseitige Erklärung des Gastes oder der Auftraggeber erfolgen, sondern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen Rückbestätigung des Gastgebers. 2. Rücktritt, Nichtanreise und Kreditkartenbuchung 2.1. a) Bei der Standardbuchung wird die Buchung vom Hotel grund- sätzlich bis 18:00 Uhr Ortszeit aufrechterhalten. Bei Nichtanreise bis 18:00 Uhr Ortszeit wird die Buchung vom Hotel kostenfrei aufgehoben. Ein Anspruch auf Unterbringung besteht danach nicht mehr. Verzögert sich die Anreise des Gastes so, dass seine Ankunft erst nach 18:00 Uhr Ortszeit erfolgen kann, so muss das Hotel vom Buchenden/Gast direkt über die verspätete Ankunft und die voraussichtliche Anreisezeit informiert werden. b) Eine garantierte Buchung ist nur bei Kreditkartenzahlung möglich. In diesem Fall wird die Buchung vom Hotel die ganze Nacht auf- rechterhalten. Bei Stornierung oder Nichtanreise kann das Hotel die Übernachtungskosten nach Maßgabe der Berechnung in Ziffer 2.3 in Rechnung stellen und die Kreditkarte entsprechend belasten. 2.2. Soweit eine garantierte Buchung nach Ziffer 2.1 lit. b) erfolgt, bleibt im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 2.3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozent- sätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenver- kehrsabgabe oder Kurtaxe: bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %, bei Übernachtung/Frühstück 80 %, bei Halbpension 70 %, bei Vollpension 60 % 2.4. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 2.5. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. 2.6. Rücktrittserklärungen sind ausschließlich wie folgt vorzunehmen: an Werktagen (ohne Samstage) sind Rücktrittserklärungen zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr, freitags zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr ausschließlich direkt an die DT zu richten, außerhalb dieser Zeit ausschließlich direkt an den Gastgeber. 3. Preise, Leistungen 3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schlie- ßen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Zimmer. 3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus- schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/ Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. 4. Bezahlung 4.1. Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes verein- bart ist. Der Gastgeber bzw. die DT als dessen Vertreter kann eine Anzahlung auf den Unterkunftspreis oder die komplette Vorauszah- lung verlangen, wenn dies mit dem Gast/Auftraggeber entsprechend vereinbart worden ist. 4.2. Sind der Gast oder der Auftraggeber mit vereinbarten Vorauszah- lungen im Verzug, so kann der Gastgeber bzw. in dessen Vertretung die DT nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag erklären und den Gast/Auftraggeber mit Kosten gemäß Ziffer 3.2 dieser Bedingungen belasten. 4.3. Soweit die Kreditkartendaten des Gastes oder des Auftrag- gebers von der DT erhoben werden, erfolgt keine Belastung durch die DT. Diesse gibt vielmehr die Daten an den Gastgeber weiter. Bei Buchungen nach Ziffer 2.1 lit. b) im Falle des Rücktritts vom Beherbergungsvertrag oder der nicht vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen des Gastgebers ist dieser berechtigt, die Kreditkarte mit den entsprechenden Beträgen zu belasten. 5. Haftungsbeschränkung 5.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen. 5.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 5.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam- menhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/ Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusam- men mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 6. Beanstandungen (Mängel der Leistungen des Gastgebers) 6.1. Sollten Beanstandungen auftreten, so obliegt es dem Gast, diese unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die DT wird sich zwar bei entsprechender Kontaktaufnahme gleichfalls um eine Behebung der Beanstandungen bemühen. Sie ist hierzu jedoch nicht verpflichtet und eine Beanstandung gegenüber der DT entbindet den Gast nicht von der Verpflichtung, die Beanstandung unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. 6.2. Erfolgt diese Anzeige durch den Gast schuldhaft nicht, können Ansprüche des Gastes gegen den Gastgeber teilweise oder insgesamt entfallen. 7. Verjährung 7.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag bzw. der DT aus dem Vermittlungsvertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmer- zensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers bzw. der DT oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 7.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 7.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast-/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch be- gründen, und von dem Gastgeber bzw. der DT als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 7.4. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber bzw. der DT Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Gastgeber bzw. die DT die Fortsetzung der Ver - handlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 8. Rechtswahl und Gerichtsstand 8.1. Der Gast kann den Gastgeber und die DT nur an deren Sitz verklagen. 8.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der DT und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 8.3. Für Klagen des Gastgebers bzw. der DT gegen den Gast ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhn- licher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Gastgebers bzw. der DT maßgebend. Vermittlungsstelle ist: Düsseldorf Tourismus GmbH Benrather Straße 9 40213 Düsseldorf AG Düsseldorf, HRB 40263 Geschäftsführer: Frank Schrader, Ole Friedrich, Hans-Jürgen Rang T +49 211 17 202-0 F +49 211 17 202-32 30
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